Erst- & Auffrischungsschulungen - GiZ - ZWETTLER KG

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Erst- & Auffrischungsschulungen

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Gefahrgutbeauftragte(r) Straße und Schiene

Erst- und Auffrischungsschulungen
gemäß 1.8.3 ADR/RID und §11 Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBG
INFO-Tel: +43 664 4107527



TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  • 100 % Anwesenheitpflicht während der gesamten Kursdauer!
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Grundvoraussetzung.
  • Mitzubringen ist eine ADR - Ausgabe 2023 (Original Vorschriftentext des ADR in Deutsch) und
    sofern zutreffend für die RID- Schulung,  eine RID - Ausgabe 2023 (Original Vorschriftentext des RID in Deutsch).
    Die ADR- und/oder RID - Ausgaben können im Zuge Ihrer Online-Anmeldung wahlweise direkt mitbestellt werden, falls noch nicht vorhanden!
  • Bezahlung der Kurskosten vor Kursbeginn.

WAHL DER SCHULUNGSART

  • ERSTSCHULUNG
    Die Teilnahme ist jederzeit möglich. Für den Erhalt des Schulungsnachweises ist eine erfolgreich abgelegte schriftliche Prüfung erforderlich! Der Schulungsnachweis gilt maximal für 5 Jahre, ab erfolgreich abgelegter Prüfung!

  • AUFFRISCHUNGSCHULUNG
    Zur Verlängerung eines bestehenden Schulungsnachweises, muss der Schulungsnachweis mindestens bis zum neuerlichen Prüfungsdatum gültig sein!
    Ist der Schulungsnachweis bereits abgelaufen, so muss dieser im Rahmen einer neuerlichen ERSTSCHULUNG mit  Prüfung erlangt werden.

WICHTIGER HINWEIS!
Für die Teilnahme an einer (verkürzten) Auffrischungsschulung sind, neben eines noch gültigen Schulungsnachweises, auch noch die kompletten Grundkenntnisse der Gefahrguttransportvorschriften im Detail für ein erfolgreiches Prüfungsergebnis notwendig! TeilnehmerInnen, die quasi "aus der Übung sind", empfehlen wir zur Aufrischung Ihrer Grundkenntnisse, unbedingt die Teilnahme an einer neuerlichen Erstschulung über die gesamte Kursdauer!

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von uns - unter der Tel. +43 664 4107527 - innerhalb unserer Bürozeiten.


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