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Kompetenz & Erfahrung
40 Jahre Praxis in technischer Chemie und Verfahrenstechnik sowie in der Umsetzung von Vorschriften einschlägiger Rechts- und Schutzbereiche, wie zum Beispiel: Chemikalienrecht, ArbeitnehmerInnenschutz, Abfallrecht usw;

25 Jahre Beratungs- und Schulungspraxis im Gefahrguttransportrecht ADR und RID und seit 2002, als behördlich ermächtigter Schulungsveranstalter für Erst- und Auffrischungsschulungen von Gefahrgutbeauftragten gemäß §11 GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz ) sowie von ADR-Lenkern, für die Erlangung und Verlängerung von ADR-Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer (ADR-Lenkerausweis).


Effiziente Lösungen sind uns ein Anliegen
Unsere Lösungen sind praxisorientiert durchdacht. Sie bieten verantwortlichen Unternehmen bzw. Unternehmensleitern (GeschäftsführerInnen) und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachhaltige Rechtssicherheit.
Gefahrgutbeauftragte(r)  JA oder NEIN?
Wir prüfen für Sie, ob ein oder mehrere qualifizierte(r) Gefahrgutbeauftragte(r) gemäß § 11 GGBG für Ihr Unternehmen vorgeschrieben sind. [Bei Missachtung droht dem verantwortlichen Unternehmensleiter (Geschäftsführer/Geschäftsführerin) eine Geldstrafe bis zu 4000 Euro!]
In bestimmten Fällen übernehmen wir die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 GGBG erforderlichenfalls auch interimsmäßig!
Zum Beispiel, wenn dieses Erfordernis im Unternehmen gänzlich übersehen wurde oder wenn dem bestehenden Gefahrgutbeauftragten sein Schulungsnachweis für die maximale Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, bereits abgelaufen ist.
(ACHTUNG: In beiden Fällen ist es dem betreffenden Unternehmen rechtlich untersagt, Gefahrgutsendungen weiterhin zu versenden oder zu befördern!)
Klassifizierung von Stoffen, Lösungen, Gemischen, Gegenständen, Abfällen, ...
Für die Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften ist eine ordnungsgemäße Ein- oder Ausstufung gemäß den Kriterien dieser Vorschriften - je nach möglicher Gefahr(en), wie beispielsweise explosiv, Gas, entzündbar, brandfördernd, ätzend, giftig, ansteckungsgefährlich, radioaktiv, umweltgefährdend usw. - grundlegende Vorausetzung!
Wir können diese Aufgaben selbstverständlich gerne für Sie übernehmen
oder Ihre(n) Gefahrgutbeauftragte(n) umfassend mit Rat und Tat zur Seite stehen. D.s. insbesondere wichtige und verpflichtende Aufgaben wie
+ Kontrolle von Sicherheitsdatenblättern
auf Rechtskonformität, Aktualität und korrekte Einstufung nach GHS, CLP,.. sowie Gefahrgutklassifizierung nach ADR/RID, ADN, IMDG-Code und ICAO-TI (IATA-DGR).
+ Automatisation und Überwachung der Datenpflege
von Produktelisten, mit stoffbezogen einzuhaltenen Vorschriften bei Gefahrgutbeförderungen, wie zum Beispiel: Anwendbare Freistellungen mit Mengengrenzen, Verpackungsvorschriften, Versandstückkennzeichnung, vorgesschriebenen Eintragungen im Beförderungspapieren u.s.w.
+ Erstellen und Aktualisieren von leicht verständlich aufbereiteten Stoff-, Arbeits- und Transportanweisungen udgl.

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