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Einleitung

Beförderungspapier
Angaben in einem ADR Beförderungspapier

    • Es gibt hierfür kein vorgeschriebenes Formular.  
    • Die erforderlichen Angaben in einem ADR Beförderungspapier müssen den Formvorschriften des Abschnitts 5.4.1 ADR entsprechen.


Vorgeschriebene Eintragungen im Überblick:
  • Name und Anschrift des ABSENDERS (Postanschrift),
  • Name und Anschrift des EMPFÄNGERS (Postanschrift),
  • Stoffeintrag mit vorgeschriebenem Wortlaut und Reihenfolge der Angaben,
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (ausgenommen bei Beförderung in Tanks und in loser Schüttung),
  • Gesamtmenge zu jedem unterschiedlichen Stoff sowie
  • weitere Angaben oder Vermerke, sofern in zutreffender Weise vorgeschrieben.

(c) 2017 GiZ - ZWETTLER KG, Austria
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